Die EU-Kommission hat am 13. Juli 2026 zwei Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verabschiedet:
Zum einen wurde ein Delegierter Rechtsakt angenommen, der den Anhang I der EUDR und damit den Kreis der von der Verordnung erfassten Produkte aktualisiert.
Zum anderen wurde ein Durchführungsrechtsakt verabschiedet, der die technischen Regelungen für das EUDR-Informationssystem festlegt, über das Unternehmen künftig Sorgfaltserklärungen und vereinfachte Erklärungen einreichen.
Darüber hinaus wurde die bereits im Mai zunächst nur in englischer Sprache veröffentlichte aktualisierte Leitlinie zur EUDR nun in allen EU-Amtssprachen offiziell angenommen.
