Der Rat hat am 16.07.2026 die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der EU und Andorra und San Marino genehmigt. Das umfassende Assoziierungsabkommen deckt mehrere Politikbereiche ab und umfasst folgende Schlüsselelemente:
- Teilnahme der beiden Länder an einem homogenen erweiterten Binnenmarkt unter gleichen Wettbewerbsbedingungen und unter Einhaltung derselben Regeln wie die EU-Mitgliedstaaten
- Finanzdienstleistungen: der Zugang zum Binnenmarkt wird in diesem Bereich schrittweise gewährt und hängt letztlich von einer erfolgreichen Prüfung der Robustheit der Regulierungs- und Aufsichtsrahmen der beiden Länder ab, wobei die Europäischen Aufsichtsbehörden bei der Bewertung und Überwachung eine Rolle spielen werden.
Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, bedarf es noch der Zustimmung des Europaparlaments und der Unterzeichnung.
Mehr Information: https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2026/07/16/council-greenlights-eu-deal-with-andorra-and-san-marino
