Metallschild mit der Aufschrift Zollgrenze. Das Schild hängt an einem mit Stacheldraht gesicherten Zaun. Dahinter sieht man sich stapelnde Container

UZK-Reform – Reform des EU-Zollrechts

Worum geht es?

Die Reform des Unionszollkodex (UZK) zielt auf eine umfassende Modernisierung des EU-Zollrechts, um den gestiegenen Anforderungen des internationalen Handels und den Veränderungen in der geopolitischen sowie digitalen Landschaft gerecht zu werden.

Wesentliche Inhalte

Die wesentlichen Grundzüge lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Vereinfachung und Harmonisierung
    Zollverfahren sollen EU-weit stärker standardisiert und vereinfacht werden, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörden zu reduzieren.
  • Digitalisierung und Zentralisierung
    Mit der Einführung einer zentralen EU-Zolldatenplattform („EU Data Hub“) wird ein einheitlicher digitaler Eintrittspunkt für die Abwicklung von Zollprozessen geschaffen. Die Nutzung von KI-Technologien soll die Effizienz und Genauigkeit bei der Risikobewertung verbessern.
  • Stärkung der Zusammenarbeit
    Die geplante Einrichtung einer Europäischen Zollbehörde („EUCA“) soll die Verwaltung des EU Data Hubs übernehmen und eine einheitlichere Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten sowie anderen EU-Behörden fördern.
  • Privilegierung vertrauenswürdiger Unternehmen
    Ein neuer Status für besonders vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte („Trust & Check Trader“) bietet zusätzliche Verfahrenserleichterungen, setzt jedoch eine enge Kooperation zwischen Unternehmen und Behörden voraus.
  • Abschaffung der 150-Euro-Freigrenze
    Durch den Wegfall der Zollfreigrenze werden für kleinere E-Commerce-Sendungen feste Zollbeträge eingeführt, um das Zollsystem effizienter und transparenter zu gestalten.

Die Reform zielt darauf ab, die Zollunion widerstandsfähiger gegenüber neuen Herausforderungen zu machen, den Handel für Unternehmen attraktiver zu gestalten und die Sicherheit sowie den Schutz der EU umfassend zu stärken.

Position des BAV

Der Verband begrüßt grundsätzlich die Initiative für eine umfassende Reform des veralteten EU-Zollrechts, deren schrittweise Umsetzung nach Abschluss des Trilogverfahrens 2026 auf 10 bis 15 Jahre angelegt ist. Angesichts der Digitaltransformation und wechselnder geopolitischer Rahmenbedingungen ist diese sachgerecht und notwendig.

Gleichzeitig handelt es sich um eines der größten Reformprojekte im europäischen Zollrecht seit Einführung des Unionszollkodex. Der angestrebte politische Abschluss im Jahr 2026 ist ambitioniert. Dieses Tempo darf jedoch nicht zulasten der Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit gehen. Unternehmen benötigen klare, frühzeitig feststehende und verlässliche Regelungen, um ihre internen Prozesse, IT-Systeme und Lieferketten rechtzeitig anpassen zu können.

Die geplante Bündelung aller Zolldaten und Zollprozesse in eine zentrale EU-Zolldatenplattform („EU Data Hub“) ist für die Wirtschaft grundsätzlich positiv zu bewerten, da Prozesse vereinfacht werden und über die Einführung einer Europäischen Zollbehörde zur Verwaltung des Hubs dem bislang teilweise unterschiedliche Verwaltungshandeln der Zollbehörden in den Mitgliedstaaten ein Ende bereitet wird.

Voraussetzung ist jedoch, dass die technische Umsetzung vollständig funktionsfähig, stabil und sicher ist, bevor eine verpflichtende Nutzung eingeführt wird. Ein verfrühter Start mit unausgereiften IT-Systemen würde erhebliche Risiken für Lieferketten und Compliance-Prozesse mit sich bringen. Die Wirtschaft darf nicht zum „Testfeld“ für unvollständig entwickelte Systeme werden.

Besonders kritisch ist der Wegfall der 150-Euro-Freigrenze als handelserleichternde Maßnahme. Zentrale Umsetzungsfragen sind bislang ungeklärt. Unternehmen müssen ihre IT-Systeme, Prozesse und vertraglichen Strukturen anpassen, ohne über vollständige Rechtssicherheit zu verfügen. Dieser Zustand ist aus Sicht der Wirtschaft nicht akzeptabel und muss schnellstmöglich beseitigt werden.